„Veto“ – Versionsunterschied

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
[gesichtete Version][gesichtete Version]
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
K Änderungen von 93.193.149.58 (Diskussion) auf die letzte Version von Horst Gräbner zurückgesetzt
→‎Weblinks: + 1 Kat.
 
(39 dazwischenliegende Versionen von 34 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
{{Begriffsklärungshinweis}}
{{Dieser Artikel|beschreibt den Rechtsbegriff. Für das Album von Heaven Shall Burn siehe [[Veto (Album)]]. Für die dänische Indie-Rock-Band siehe [[Veto (Band)]].}}
{{Quellen fehlen}}


Ein '''Veto''' ([[Latein|lateinisch]] ''veto'' „ich verbiete“) ist das Einlegen eines '''Einspruches''', das innerhalb eines formell definierten Rahmens geschieht und damit Entscheidungen aufschieben oder ganz blockieren kann.
Ein '''Veto''' ({{laS|veto}} „ich verbiete“) ist das Einlegen eines [[Einspruch]]es, das innerhalb eines formell definierten Rahmens geschieht und damit Entscheidungen aufschieben oder ganz blockieren kann.


Im Gegensatz zur landläufigen Meinung war der Ausdruck bei den Römern aber noch nicht gebräuchlich; der lateinische Begriff dafür war ''[[Interzession|intercessio]]'' („Dazwischentreten“) und war eine Rechtsfolge des ''[[ius intercedendi]]'', welches in der [[Magistratur]] den Amtsträgern als Rechtsmittel zur Verfügung stand.
Im Gegensatz zur landläufigen Meinung war der Ausdruck bei den Römern aber noch nicht gebräuchlich; der lateinische Begriff dafür war ''[[Interzession|intercessio]]'' („Dazwischentreten“) und war eine Rechtsfolge des ''[[ius intercedendi]]'', welches in der [[Magistratur]] den Amtsträgern als Rechtsmittel zur Verfügung stand.


Der Begriff stammt erst aus der [[Polen|polnischen]] Verfassung des 17./18. Jahrhunderts, wo im [[Sejm]], dem Parlament, jeder einzelne [[Abgeordneter|Abgeordnete]] mit dem ''[[liberum veto]]'' („freien Veto“) Beschlüsse des Sejm aufheben konnte.
Der Begriff stammt erst aus der [[Polen|polnischen]] Verfassung des 17./18. Jahrhunderts (s. u.).


Das Vetorecht eröffnet in der Regel einer Minderheit die Möglichkeit, gegen den Willen einer Mehrheit ein Verfahren zu beenden, ein [[Gesetz]] oder eine Entscheidung zu verhindern.
Das Vetorecht eröffnet in der Regel einer Minderheit die Möglichkeit, gegen den Willen einer Mehrheit ein Verfahren zu beenden, ein [[Gesetz]] oder eine Entscheidung zu verhindern.
Zeile 11: Zeile 12:
Je nach der Dauer des dadurch erreichten Aufschubs unterscheidet man zwei Arten von Veto:
Je nach der Dauer des dadurch erreichten Aufschubs unterscheidet man zwei Arten von Veto:


* aufschiebendes Veto (auch ''suspensives'' Veto): Ein solches Veto verliert seine Wirkung, wenn dasselbe oder ein neu gewähltes Parlament den ursprünglichen Beschluss, eventuell mit einer [[Qualifizierte Mehrheit|qualifizierten Mehrheit]], wiederholt, oder verschiebt nur das Inkrafttreten des Gesetzes.
; aufschiebendes Veto (auch ''suspensives'' Veto)
* absolutes Veto, wodurch ein Beschluss endgültig verhindert wird.
: ein solches Veto verliert seine Wirkung, wenn dasselbe oder ein neu gewähltes Parlament den ursprünglichen Beschluss, eventuell mit einer [[Qualifizierte Mehrheit|qualifizierten Mehrheit]], wiederholt, oder verschiebt nur das Inkrafttreten des Gesetzes.
; absolutes Veto
: wodurch ein Beschluss endgültig verhindert wird.


== Beispiele ==
== Beispiele ==

Das (gewöhnlich suspensive) Vetorecht gehört zu den Vorrechten vieler [[Staatsoberhaupt|Staatsoberhäupter]]:
Das (gewöhnlich suspensive) Vetorecht gehört zu den Vorrechten vieler [[Staatsoberhaupt|Staatsoberhäupter]]:


* der König von [[Frankreich]] besaß es nach der Verfassung von 1791
* der König von [[Königreich Frankreich (987–1792)|Frankreich]] besaß es nach der Verfassung von 1791
* auch der [[Präsident der Vereinigten Staaten|Präsident der USA]] kann gegen ihm missliebige Beschlüsse des [[Kongress der Vereinigten Staaten|Kongresses]] ein Veto einlegen, welches jedoch durch eine Zweidrittelmehrheit beider Kongresshäuser aufgehoben werden kann. Das gleiche Recht haben der polnische und der tschechische Staatspräsident.
* auch der [[Präsident der Vereinigten Staaten|Präsident der USA]] kann gegen ihm missliebige Beschlüsse des [[Kongress der Vereinigten Staaten|Kongresses]] ein [[Befugnisse des Präsidenten der Vereinigten Staaten|Veto]] einlegen, welches jedoch durch eine Zweidrittelmehrheit beider Kongresshäuser aufgehoben werden kann, worauf das Gesetz unmittelbar in Kraft tritt. Das gleiche Recht haben der polnische und der tschechische Staatspräsident.
* die [[Gouverneur (Vereinigte Staaten)|Gouverneure]] der [[Bundesstaat der Vereinigten Staaten|US-Bundesstaaten]] haben ebenfalls ein Vetorecht. Fast alle Gouverneure haben darüber hinaus noch die Option von einem Line-Item-Veto Gebrauch zu machen, was dem Präsidenten auf Bundesebene nicht möglich ist. Dieses erlaubt es, nur gegen einzelne Passagen in Gesetzesvorlagen Widerspruch einzulegen (siehe [[Line-Item-Veto]]). Die [[State Legislature|Parlamente der Bundesstaaten]] können Vetos des Gouverneurs zurückweisen, meist mit einer Zweidrittelmehrheit.
* die [[Gouverneur (Vereinigte Staaten)|Gouverneure]] der [[Bundesstaat der Vereinigten Staaten|US-Bundesstaaten]] haben ebenfalls ein Vetorecht. Fast alle Gouverneure haben darüber hinaus noch die Option von einem [[Line-Item-Veto]] Gebrauch zu machen, was dem Präsidenten auf Bundesebene nicht möglich ist. Dieses erlaubt es, nur gegen einzelne Passagen in Gesetzesvorlagen Widerspruch einzulegen. Die [[State Legislature|Parlamente der Bundesstaaten]] können Vetos des Gouverneurs zurückweisen, meist mit einer Zweidrittelmehrheit.
* der [[Landesfürst (Liechtenstein)|Fürst von Liechtenstein]] besitzt absolutes Vetorecht gegen Parlamentsbeschlüsse und Volksbeschlüsse.
* der [[Landesfürst (Liechtenstein)|Fürst von Liechtenstein]] besitzt absolutes Vetorecht gegen Parlamentsbeschlüsse und Volksbeschlüsse.


Im [[Sicherheitsrat der Vereinten Nationen|Weltsicherheitsrat]] der [[Vereinte Nationen|UNO]] haben die [[UNO-Vetomacht|fünf ständigen Mitglieder]] (die [[Volksrepublik China]], das [[Vereinigtes Königreich|Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland]], die [[Frankreich|Französische Republik]], die [[Russland|Russische Föderation]] und die [[Vereinigte Staaten|Vereinigten Staaten von Amerika]]) ein absolutes Vetorecht.
Im [[Sicherheitsrat der Vereinten Nationen|Weltsicherheitsrat]] der [[Vereinte Nationen|UNO]] haben die [[UNO-Vetomacht|fünf ständigen Mitglieder]] (die [[Volksrepublik China]], das [[Vereinigtes Königreich|Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland]], die [[Frankreich|Französische Republik]], die [[Russland|Russische Föderation]] und die [[Vereinigte Staaten|Vereinigten Staaten von Amerika]]) ein absolutes Vetorecht.


In Deutschland kann der [[Bundesrat (Deutschland)|Bundesrat]] gegen jedes vom [[Deutscher Bundestag|Deutschen Bundestag]] verabschiedete Gesetz ein Veto einlegen. Bei manchen Gesetzen kann dieses Veto vom Bundestag überstimmt werden, dies wird als ''suspensives Veto'' ([[Einspruchsgesetz]]) bezeichnet, ein ''[[zustimmungsbedürftiges Gesetz]]'' hingegen hat ein absolutes Vetorecht.
In Deutschland kann der [[Bundesrat (Deutschland)|Bundesrat]] gegen jedes vom [[Deutscher Bundestag|Deutschen Bundestag]] verabschiedete Gesetz ein Veto einlegen. Bei manchen Gesetzen kann dieses Veto vom Bundestag überstimmt werden, dies wird als ''suspensives Veto'' ([[Einspruchsgesetz]]) bezeichnet, ein ''[[zustimmungsbedürftiges Gesetz]]'' hingegen hat ein absolutes Vetorecht. Der Bundespräsident der Bundesrepublik nimmt eine Sonderstellung ein: Er ist durch die Verfassung nicht explizit mit einem Vetorecht ausgestattet, kann aber seine Unterschrift unter einem von ihm beanstandeten Gesetz verweigern. Da ein Gesetz nur nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten oder dessen Stellvertreter rechtsgültig werden kann, besitzt der Bundespräsident hierdurch eine dem Veto zumindest ähnliche Kompetenz. Zu den Details und Konsequenzen siehe [[Bundespräsident (Deutschland)#Unterzeichnung und Prüfung von Gesetzen|Bundespräsident (Deutschland)]].
Der Bundespräsident der Bundesrepublik nimmt eine Sonderstellung ein: Er ist durch die Verfassung nicht explizit mit einem Vetorecht ausgestattet, kann aber seine Unterschrift unter einem von ihm beanstandeten Gesetz verweigern. Da ein Gesetz nur nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten oder dessen Stellvertreter rechtsgültig werden kann, besitzt der Bundespräsident hierdurch eine dem Veto zumindest ähnliche Kompetenz. Zu den Details und Konsequenzen siehe [[Bundespräsident (Deutschland)#Unterzeichnung und Pr.C3.BCfung von Gesetzen|Bundespräsident (Deutschland)]].


Ebenfalls eine Form von Vetorecht ist das im [[Schweiz]]erischen Verfassungsrecht verankerte Recht des Volkes, gegen Behördenbeschlüsse nachträglich eine [[Volksabstimmung (Schweiz)|Volksabstimmung]] zu erzwingen, die den beanstandeten Beschluss wieder aufheben kann (''siehe [[Referendum]]''). Diese Institution wurde deshalb zur Zeit ihrer Einführung im 19. Jahrhundert auch „Volksveto“ genannt.
Ebenfalls eine Form von Vetorecht ist das im schweizerischen Verfassungsrecht verankerte Recht des Volkes, gegen Behördenbeschlüsse nachträglich eine [[Volksabstimmung (Schweiz)|Volksabstimmung]] zu erzwingen, die den beanstandeten Beschluss wieder aufheben kann (''siehe [[Referendum]]''). Diese Institution wurde deshalb zur Zeit ihrer Einführung im 19. Jahrhundert auch „[[Volksveto]]“ genannt.


Der österreichische [[Bundesrat (Österreich)|Bundesrat]] hat in den meisten Materien nur ein ''suspensives Veto'', das vom [[Nationalrat (Österreich)|Nationalrat]] per ''Beharrungsbeschluss'' übergangen werden kann. Lediglich in einigen Materien, z. B., wenn die Rechte des Bundesrates verändert werden sollen, steht ihm ein ''absolutes Veto'' (auch: ''Zustimmungsrecht'') zu. Umstritten ist ein Vetorecht des Bundespräsidenten, siehe [[Bundespräsident (Österreich)]].
Der österreichische [[Bundesrat (Österreich)|Bundesrat]] hat in den meisten Materien nur ein ''suspensives Veto'', das vom [[Nationalrat (Österreich)|Nationalrat]] per ''Beharrungsbeschluss'' übergangen werden kann. Lediglich in einigen Materien, z. B., wenn die Rechte des Bundesrates verändert werden sollen, steht ihm ein ''absolutes Veto'' (auch: ''Zustimmungsrecht'') zu. Umstritten ist ein Vetorecht des Bundespräsidenten, siehe [[Bundespräsident (Österreich)]].


De facto eine Veto-Position hat jeder Beteiligte eines einstimmigen Gremiums inne. Beispielsweise können militärische Einsätze der [[NATO]] oder im Rahmen der [[Europäische Union|Europäischen Union]] im [[Europäischer Rat|Europäischen Rat]] durch eine einzelne Gegenstimme verhindert werden.
De facto eine Veto-Position hat jeder Beteiligte eines einstimmigen Gremiums inne. Beispielsweise können militärische Einsätze der [[NATO]] oder im Rahmen der [[Europäische Union|Europäischen Union]] im [[Europäischer Rat|Europäischen Rat]] durch eine einzelne Gegenstimme verhindert werden.

Im polnischen Sejm, dem Parlament gab es das sog. [[Liberum Veto]], bei dem jeder einzelne Adelige ein Vetorecht besaß, was den Sejm effektiv zum Erliegen brachte, da jede unbeliebsame Entscheidung durch einen einzelnen Abgeordneten gekippt werden konnte.
Im [[Sejm]], dem polnischen Parlament, gab es im 17. und 18. Jahrhundert das [[Liberum Veto]], bei dem jeder einzelne Adelige ein Vetorecht besaß, was den Sejm effektiv zum Erliegen brachte, da jede unliebsame Entscheidung durch einen einzelnen [[Abgeordnete]]n gekippt werden konnte.


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
{{Wiktionary|Veto}}
* [[Line-Item-Veto]]
* [[Pocket Veto]]
* [[Pocket Veto]]

== Weblinks ==
{{Wiktionary}}

{{Normdaten|TYP=s|GND=4342676-1}}


[[Kategorie:Verfassungsrecht]]
[[Kategorie:Verfassungsrecht]]
[[Kategorie:Wort des Jahres]]
[[Kategorie:Lateinische Phrase]]

Aktuelle Version vom 19. April 2024, 22:18 Uhr

Ein Veto (lateinisch veto „ich verbiete“) ist das Einlegen eines Einspruches, das innerhalb eines formell definierten Rahmens geschieht und damit Entscheidungen aufschieben oder ganz blockieren kann.

Im Gegensatz zur landläufigen Meinung war der Ausdruck bei den Römern aber noch nicht gebräuchlich; der lateinische Begriff dafür war intercessio („Dazwischentreten“) und war eine Rechtsfolge des ius intercedendi, welches in der Magistratur den Amtsträgern als Rechtsmittel zur Verfügung stand.

Der Begriff stammt erst aus der polnischen Verfassung des 17./18. Jahrhunderts (s. u.).

Das Vetorecht eröffnet in der Regel einer Minderheit die Möglichkeit, gegen den Willen einer Mehrheit ein Verfahren zu beenden, ein Gesetz oder eine Entscheidung zu verhindern.

Je nach der Dauer des dadurch erreichten Aufschubs unterscheidet man zwei Arten von Veto:

  • aufschiebendes Veto (auch suspensives Veto): Ein solches Veto verliert seine Wirkung, wenn dasselbe oder ein neu gewähltes Parlament den ursprünglichen Beschluss, eventuell mit einer qualifizierten Mehrheit, wiederholt, oder verschiebt nur das Inkrafttreten des Gesetzes.
  • absolutes Veto, wodurch ein Beschluss endgültig verhindert wird.

Das (gewöhnlich suspensive) Vetorecht gehört zu den Vorrechten vieler Staatsoberhäupter:

  • der König von Frankreich besaß es nach der Verfassung von 1791
  • auch der Präsident der USA kann gegen ihm missliebige Beschlüsse des Kongresses ein Veto einlegen, welches jedoch durch eine Zweidrittelmehrheit beider Kongresshäuser aufgehoben werden kann, worauf das Gesetz unmittelbar in Kraft tritt. Das gleiche Recht haben der polnische und der tschechische Staatspräsident.
  • die Gouverneure der US-Bundesstaaten haben ebenfalls ein Vetorecht. Fast alle Gouverneure haben darüber hinaus noch die Option von einem Line-Item-Veto Gebrauch zu machen, was dem Präsidenten auf Bundesebene nicht möglich ist. Dieses erlaubt es, nur gegen einzelne Passagen in Gesetzesvorlagen Widerspruch einzulegen. Die Parlamente der Bundesstaaten können Vetos des Gouverneurs zurückweisen, meist mit einer Zweidrittelmehrheit.
  • der Fürst von Liechtenstein besitzt absolutes Vetorecht gegen Parlamentsbeschlüsse und Volksbeschlüsse.

Im Weltsicherheitsrat der UNO haben die fünf ständigen Mitglieder (die Volksrepublik China, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die Französische Republik, die Russische Föderation und die Vereinigten Staaten von Amerika) ein absolutes Vetorecht.

In Deutschland kann der Bundesrat gegen jedes vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz ein Veto einlegen. Bei manchen Gesetzen kann dieses Veto vom Bundestag überstimmt werden, dies wird als suspensives Veto (Einspruchsgesetz) bezeichnet, ein zustimmungsbedürftiges Gesetz hingegen hat ein absolutes Vetorecht. Der Bundespräsident der Bundesrepublik nimmt eine Sonderstellung ein: Er ist durch die Verfassung nicht explizit mit einem Vetorecht ausgestattet, kann aber seine Unterschrift unter einem von ihm beanstandeten Gesetz verweigern. Da ein Gesetz nur nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten oder dessen Stellvertreter rechtsgültig werden kann, besitzt der Bundespräsident hierdurch eine dem Veto zumindest ähnliche Kompetenz. Zu den Details und Konsequenzen siehe Bundespräsident (Deutschland).

Ebenfalls eine Form von Vetorecht ist das im schweizerischen Verfassungsrecht verankerte Recht des Volkes, gegen Behördenbeschlüsse nachträglich eine Volksabstimmung zu erzwingen, die den beanstandeten Beschluss wieder aufheben kann (siehe Referendum). Diese Institution wurde deshalb zur Zeit ihrer Einführung im 19. Jahrhundert auch „Volksveto“ genannt.

Der österreichische Bundesrat hat in den meisten Materien nur ein suspensives Veto, das vom Nationalrat per Beharrungsbeschluss übergangen werden kann. Lediglich in einigen Materien, z. B., wenn die Rechte des Bundesrates verändert werden sollen, steht ihm ein absolutes Veto (auch: Zustimmungsrecht) zu. Umstritten ist ein Vetorecht des Bundespräsidenten, siehe Bundespräsident (Österreich).

De facto eine Veto-Position hat jeder Beteiligte eines einstimmigen Gremiums inne. Beispielsweise können militärische Einsätze der NATO oder im Rahmen der Europäischen Union im Europäischen Rat durch eine einzelne Gegenstimme verhindert werden.

Im Sejm, dem polnischen Parlament, gab es im 17. und 18. Jahrhundert das Liberum Veto, bei dem jeder einzelne Adelige ein Vetorecht besaß, was den Sejm effektiv zum Erliegen brachte, da jede unliebsame Entscheidung durch einen einzelnen Abgeordneten gekippt werden konnte.

Wiktionary: Veto – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen