„Druckerzeugnis“ – Versionsunterschied

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Als '''Druckerzeugnisse''' (''Druckmedien'' bzw. (mit [[Anglizismus]]) ''Printmedien'') werden klassische gedruckte Informationsquellen wie [[Zeitschrift]]en, [[Zeitung]]en, [[Buch|Bücher]], [[Produktkatalog|Kataloge]], geografische [[Karte_(Kartografie)|Karten]] und [[Plan (Kartografie)|Pläne]], aber auch [[Postkarte]]n, [[Kalender]], [[Poster]], [[Flugblatt|Flugblätter]], [[Flugschrift]]en, [[Plakat]]e usw. bezeichnet. Besonders vielfältig und schwierig zu überschauen ist die Gruppe der [[Werbung]] und der [[Graue Literatur|grauen Literattuell, stellt aber für [[Verlag]]e eine wichtige Einnahmenquelle neben den meist durch [[Internetwerbung]] und [[Micropayment]] erzielten Einnahmen für im [[Internet]] veröffentlichte Publikationen dar.
Als '''Druckerzeugnisse''', '''Druckmedien''' oder '''Printmedien''' werden klassische gedruckte Informationsquellen wie [[Zeitschrift]]en, [[Zeitung]]en, [[Buch|Bücher]], [[Produktkatalog|Kataloge]], [[Broschüre]]n, geografische [[Karte (Kartografie)|Karten]] und [[Plan (Kartografie)|Pläne]], aber auch [[Briefmarke]]n und [[Geldschein]]e, [[Postkarte]]n, [[Kalender]], [[Poster]], [[Plakat]]e, [[Flugblatt|Flugblätter]], [[Flugschrift]]en usw. bezeichnet. Besonders vielfältig und schwierig zu überschauen ist die Gruppe der [[Werbung]] und der [[Graue Literatur|grauen Literatur]] sowie der Publikationen außerhalb des Buch- und Zeitschriftenmarktes, z. B. die [[Hochschulschrift]]en.


Im [[Bibliothekswesen]] werden Druckerzeugnisse auch '''Druckschriften''' genannt, in Abgrenzung zu [[Manuskript|Handschriften]].
Die dritte Mediengruppe ist die Gruppe der flüchtigen, einmaligen Veröffentlichungen, entweder durch die sogenannten [[Broadcast]]-Medien, Veröffentlichungen in [[Hörfunk]] und [[Fernsehen]], auch lokal oder im Internet [[E-Zine]] oder [[Blog]]s, in einem [[Intranet]], oder durch öffentliche Aufführung ([[Rede]], [[Ausstellung]], [[Theater]], [[Konzert (Musikveranstaltung)|Konzert]]). [[Öffentlichkeit]] bedeutet hier, dass es sich nicht nur um eine definierte, in sich 'geschlossene Gruppe' aus Familien-, Firmen-, Organisation- oder Gesellschaftsangehörigen handelt, die Grenzen sind jedoch auch hier unscharf.


== Literatur ==
== Druckverfahren ==
Druckerzeugnisse werden fast immer auf [[Papier]] hergestellt, wobei die [[Drucktechnik|Drucktechnologie]] im schnellen Wandel ist und die [[Digitaldruck|digitale Drucktechnik]] immer mehr und öfter vorkommt – zum Beispiel beim [[Print-on-Demand]] bzw. Book-on-Demand. Die meisten Druckerzeugnisse werden zu Beginn des dritten Jahrtausends mit [[Druckfarbe]]n und auf [[Druckmaschine]]n hergestellt, heute meist im [[Offsetdruck]]verfahren. Im Bereich der oben genannten „grauen Medien“ ist jedoch nach wie vor die [[Xerokopie]] (so benannt nach der Firma [[Xerox]], und heute meist als [[Elektrofotografie|Fotokopie]] bezeichnet) von großer Bedeutung. Ältere Verfahren wie zum Beispiel der [[Siebdruck]] haben noch immer ihre Bedeutung, sind aber rückläufig.


== Rechtliche Aspekte ==
* Noelle-Neumann, Elisabeth; Schulz, Winfried; Wilke, Jürgen (Hrsg.): ''Fischer Lexikon. Publizistik Massenkommunikation''. Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main 2000. ISBN 3596122600
Das [[Presse (Medien)|Presse]]­recht ist in den [[Landespressegesetz|Landesgesetzen]] der einzelnen Bundesländer geregelt. Rechtlich ist jede [[Publikation]] (eines Mediums) bereits eine Veröffentlichung, also auch ein [[Prospekt (Werbung)|Prospekt]], ein [[Plakat]], ein [[Flugblatt]] oder ein einzelner Zettel am [[Schwarzes Brett|Schwarzen Brett]] in der [[Mensa (Universität)|Uni-Mensa]], ein [[Konzert (Veranstaltung)|Konzert]] oder [[Theater]]aufführung, ein Vortrag oder gar ein [[Solo (Musik)|Solo]] in der [[Fußgängerzone]]. Für jede Veröffentlichung in Druckform muss es daher einen Verantwortlichen geben; dies ist bei [[Zeitschrift]]en und [[Zeitung]]en üblicherweise der [[Chefredakteur]], bei Plakaten und Flugblättern (sog. ''Flyer'') haftet derjenige, welcher als [[verantwortlich im Sinne des Presserechts]] (V. i. S. d. P.) angegeben ist.
* Mundhenke, Reinhard; Teuber, Marita: ''Der Verlagskaufmann''. Societätsverlag, Frankfurt am Main 1998. ISBN 3797306768


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== Siehe auch ==


Sowohl Chefredakteure als auch Verantwortliche im Sinne des Presserechts haften [[zivilrecht]]lich mit ihrem [[Privatvermögen]] und persönlich strafrechtlich, falls durch die Veröffentlichung eine [[Strafrecht|Straftat]] begangen wird, und/oder die [[Schutzrecht]]e anderer Personen verletzt werden. Unter Schutzrecht wurde hier bisher der Schutz der [[Person]] und der persönlichen [[Ehre]] (vgl. den Begriff der [[Menschenwürde]] im [[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|deutschen Grundgesetz]]) verstanden; ob diese Regelung auch auf [[Urheberrecht]]s-Verletzungen zutrifft, ist derzeit (Okt. 2004) noch strittig.
* [[Buchdruck]]
* [[Druckerei]]
* [[Druckverfahren]]
* [[Zeitungsdruck]]


Personen, die sich von einer falschen Darstellung ([[Tatsachenbehauptung]]) in einem Artikel angegriffen oder benachteiligt fühlen, haben grundsätzlich in Druckerzeugnissen das Recht auf eine Gegendarstellung. Hierbei müssen jedoch eine Reihe von Kriterien beachtet werden, die genaue Darstellung im Artikel [[Gegendarstellung]].
== Messen ==
[[Bild:Sinsheim 2007 Messe Druck und Form by-RaBoe.jpg|thumb|right|Die Druck & Form]]


Die Impressumspflicht schreibt das Presseordnungsrecht vor. In jeder periodischen Druckschrift muss ein [[Impressum]] veröffentlicht werden. Sinn und Zweck eines Impressums ist es, dass Behörden, Leser und [[Anzeige (Medien)|Anzeigenkunden]] unter anderem feststellen können, aus welchem [[Verlag]]shaus die Publikation stammt und vor allem wer für den Inhalt, wer für welchen Teil der Publikation, presserechtlich verantwortlich ist. Ein Impressum muss die sogenannten Herkunftsangaben, also die Verlagsadresse, die Geschäftsadresse und den Namen des Verantwortlichen, sowie den Namen und die Adresse der [[Druckerei]] beinhalten. Die Druckereiadresse ist wichtig, um bei einstweiligen Verfügungen den Druck oder die Auslieferung stoppen zu können. Ebenfalls müssen hier die Namen der [[Ressort (Journalismus)|Ressortleiter]] und Anzeigenleiter veröffentlicht werden. So können Betroffene von Streitfällen, zivilrechtlich oder strafrechtlich, die Verantwortlichen ermitteln und diese haftbar machen oder ihren Anspruch auf eine Gegendarstellung bei einer Tatsachenbehauptung durchsetzen.

Eine weitere typische Pflicht von Journalisten und Redakteuren ist die Sorgfaltspflicht. [[Journalist]]en, [[Redakteur]]e etc. sind verpflichtet, vor der Verbreitung ihrer Nachrichten diese auf Inhalt, Herkunft und Wahrheitsgehalt zu kontrollieren und somit Sorgfalt bei ihrer journalistischen Tätigkeit walten zu lassen. So soll verhindert werden, dass falsche oder strafrechtlich relevante Inhalte veröffentlicht werden.

Außerdem haben Redaktionen, Journalisten etc. das Recht, Auskünfte über ihre Informanten zu verweigern, auch gegenüber Ermittlungsbehörden oder vor Gericht. Dies ist im sogenannten [[Zeugnisverweigerungsrecht]] festgelegt. Die Informationsbeschaffung der Journalisten ist somit vor staatlichen Eingriffen geschützt, ein Teil der [[Pressefreiheit]] (Art. 5 GG) wird hiermit gewährleistet. Dazu gehört auch, dass Unterlagen von Redaktionen nicht beschlagnahmt werden dürfen. Erst im Februar 2007 wurden der Schutz von Informanten und die Pressefreiheit durch das sog. Cicero-Urteil durch das [[Bundesverfassungsgericht]] gestärkt. Näheres zum Zeugnisverweigerungsrecht in dem dazugehörigen Artikel.

== Abgrenzung ==
Im Unterschied zu den Druckerzeugnissen werden die [[Neue Medien|Neuen Medien]] gestellt, die heute überwiegend in der [[Digitalisierung|digitalisierten]] Form vorliegen, also beispielsweise [[CD-ROM]]s, [[DVD]]s, digitale Bücher ([[E-Book]]) oder [[Web-Publikation]]en. Durch ineinander überführbare Medienformate (vgl. [[Portable Document Format|PDF]]) und deren zunehmend allgemeine Verwendung sind die Übergänge hier jedoch fließend geworden.

In der vom [[World Wide Web]] geprägten [[Massenmedien|Medienlandschaft]] stellt die Druckausgabe häufig noch das Pendant zur [[Elektronische Zeitschrift|elektronischen Zeitschrift]], vorab veröffentlichten Artikeln in der ''Online-Ausgabe'' einer Zeitschrift und dem [[E-Book|Digitalen Buch]] dar. Zumeist behandelt die Papierausgabe mehr Themen als die Online-Fassung, während die letztere insbesondere für die gedruckten Erzeugnisse des Verlags werben soll. Wegen der für den Druckvorgang und die [[Distributionslogistik|Distribution]] benötigten Zeit ist die Druckausgabe in der Regel weniger aktuell, stellt aber für [[Verlag]]e eine wichtige Einnahmequelle neben den meist durch [[Internetwerbung]] und [[Micropayment]] erzielten Einnahmen für im [[Internet]] veröffentlichte Publikationen dar.

Die dritte Mediengruppe ist die Gruppe der flüchtigen, einmaligen Veröffentlichungen, entweder durch die sogenannten [[Broadcast]]-Medien, Veröffentlichungen in [[Hörfunk]] und [[Fernsehen]], auch lokal oder im Internet [[E-Zine]] oder [[Blog]]s, in einem [[Intranet]], oder durch öffentliche Aufführung ([[Rede]], [[Ausstellung]], [[Theater]], [[Konzert (Veranstaltung)|Konzert]]). [[Öffentlichkeit]] bedeutet hier, dass es sich nicht nur um eine definierte, in sich ‚geschlossene Gruppe‘ aus Familien-, Firmen-, Organisation- oder Gesellschaftsangehörigen handelt, die Grenzen sind jedoch auch hier unscharf.

== Messen ==
[[Datei:Sinsheim 2007 Messe Druck und Form by-RaBoe.jpg|mini|Die Druck & Form]]
* [[Drupa]] in Düsseldorf, die größte Messe findet alle vier Jahre statt
* [[Drupa]] in Düsseldorf, die größte Messe findet alle vier Jahre statt
* [[Frankfurter Buchmesse]]
* [[Frankfurter Buchmesse]]
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* FESPA
* FESPA
* Druck & Form in Sinsheim, kleine jährliche Lokalmesse
* Druck & Form in Sinsheim, kleine jährliche Lokalmesse

== Siehe auch ==
* [[Buchdruck]]
* [[Druckverfahren]]
* [[Zeitungsdruck]]

== Literatur ==
* Noelle-Neumann, Elisabeth; Schulz, Winfried; Wilke, Jürgen (Hrsg.): ''Fischer Lexikon. Publizistik Massenkommunikation''. Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main 2000, ISBN 3-596-12260-0.
* Mundhenke, Reinhard; Teuber, Marita: ''Der Verlagskaufmann''. Societätsverlag, Frankfurt am Main 1998, ISBN 3-7973-0676-8.


== Weblinks ==
== Weblinks ==
{{Wiktionary|Druckerzeugnis}}
{{Wiktionary}}
{{Wiktionary|Printmedium}}
* [http://www.heise.de/newsticker/meldung/68903 Ankündigung einer Printausgabe der Wikipedia bei heise.de]
* [http://gedankenstrich.org/wp-content/uploads/2010/10/skript-geschichte-der-printmedien.pdf Kurze Geschichte der Printmedien (Skript)] (PDF; 111 kB)
* [https://gedankenstrich.org/wp-content/uploads/2010/10/skript-geschichte-der-printmedien.pdf Kurze Geschichte der Printmedien (Skript)] (PDF; 111 kB)


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Aktuelle Version vom 4. Juni 2024, 10:35 Uhr

Als Druckerzeugnisse, Druckmedien oder Printmedien werden klassische gedruckte Informationsquellen wie Zeitschriften, Zeitungen, Bücher, Kataloge, Broschüren, geografische Karten und Pläne, aber auch Briefmarken und Geldscheine, Postkarten, Kalender, Poster, Plakate, Flugblätter, Flugschriften usw. bezeichnet. Besonders vielfältig und schwierig zu überschauen ist die Gruppe der Werbung und der grauen Literatur sowie der Publikationen außerhalb des Buch- und Zeitschriftenmarktes, z. B. die Hochschulschriften.

Im Bibliothekswesen werden Druckerzeugnisse auch Druckschriften genannt, in Abgrenzung zu Handschriften.

Druckerzeugnisse werden fast immer auf Papier hergestellt, wobei die Drucktechnologie im schnellen Wandel ist und die digitale Drucktechnik immer mehr und öfter vorkommt – zum Beispiel beim Print-on-Demand bzw. Book-on-Demand. Die meisten Druckerzeugnisse werden zu Beginn des dritten Jahrtausends mit Druckfarben und auf Druckmaschinen hergestellt, heute meist im Offsetdruckverfahren. Im Bereich der oben genannten „grauen Medien“ ist jedoch nach wie vor die Xerokopie (so benannt nach der Firma Xerox, und heute meist als Fotokopie bezeichnet) von großer Bedeutung. Ältere Verfahren wie zum Beispiel der Siebdruck haben noch immer ihre Bedeutung, sind aber rückläufig.

Rechtliche Aspekte

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Das Presse­recht ist in den Landesgesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt. Rechtlich ist jede Publikation (eines Mediums) bereits eine Veröffentlichung, also auch ein Prospekt, ein Plakat, ein Flugblatt oder ein einzelner Zettel am Schwarzen Brett in der Uni-Mensa, ein Konzert oder Theateraufführung, ein Vortrag oder gar ein Solo in der Fußgängerzone. Für jede Veröffentlichung in Druckform muss es daher einen Verantwortlichen geben; dies ist bei Zeitschriften und Zeitungen üblicherweise der Chefredakteur, bei Plakaten und Flugblättern (sog. Flyer) haftet derjenige, welcher als verantwortlich im Sinne des Presserechts (V. i. S. d. P.) angegeben ist.

Sowohl Chefredakteure als auch Verantwortliche im Sinne des Presserechts haften zivilrechtlich mit ihrem Privatvermögen und persönlich strafrechtlich, falls durch die Veröffentlichung eine Straftat begangen wird, und/oder die Schutzrechte anderer Personen verletzt werden. Unter Schutzrecht wurde hier bisher der Schutz der Person und der persönlichen Ehre (vgl. den Begriff der Menschenwürde im deutschen Grundgesetz) verstanden; ob diese Regelung auch auf Urheberrechts-Verletzungen zutrifft, ist derzeit (Okt. 2004) noch strittig.

Personen, die sich von einer falschen Darstellung (Tatsachenbehauptung) in einem Artikel angegriffen oder benachteiligt fühlen, haben grundsätzlich in Druckerzeugnissen das Recht auf eine Gegendarstellung. Hierbei müssen jedoch eine Reihe von Kriterien beachtet werden, die genaue Darstellung im Artikel Gegendarstellung.

Die Impressumspflicht schreibt das Presseordnungsrecht vor. In jeder periodischen Druckschrift muss ein Impressum veröffentlicht werden. Sinn und Zweck eines Impressums ist es, dass Behörden, Leser und Anzeigenkunden unter anderem feststellen können, aus welchem Verlagshaus die Publikation stammt und vor allem wer für den Inhalt, wer für welchen Teil der Publikation, presserechtlich verantwortlich ist. Ein Impressum muss die sogenannten Herkunftsangaben, also die Verlagsadresse, die Geschäftsadresse und den Namen des Verantwortlichen, sowie den Namen und die Adresse der Druckerei beinhalten. Die Druckereiadresse ist wichtig, um bei einstweiligen Verfügungen den Druck oder die Auslieferung stoppen zu können. Ebenfalls müssen hier die Namen der Ressortleiter und Anzeigenleiter veröffentlicht werden. So können Betroffene von Streitfällen, zivilrechtlich oder strafrechtlich, die Verantwortlichen ermitteln und diese haftbar machen oder ihren Anspruch auf eine Gegendarstellung bei einer Tatsachenbehauptung durchsetzen.

Eine weitere typische Pflicht von Journalisten und Redakteuren ist die Sorgfaltspflicht. Journalisten, Redakteure etc. sind verpflichtet, vor der Verbreitung ihrer Nachrichten diese auf Inhalt, Herkunft und Wahrheitsgehalt zu kontrollieren und somit Sorgfalt bei ihrer journalistischen Tätigkeit walten zu lassen. So soll verhindert werden, dass falsche oder strafrechtlich relevante Inhalte veröffentlicht werden.

Außerdem haben Redaktionen, Journalisten etc. das Recht, Auskünfte über ihre Informanten zu verweigern, auch gegenüber Ermittlungsbehörden oder vor Gericht. Dies ist im sogenannten Zeugnisverweigerungsrecht festgelegt. Die Informationsbeschaffung der Journalisten ist somit vor staatlichen Eingriffen geschützt, ein Teil der Pressefreiheit (Art. 5 GG) wird hiermit gewährleistet. Dazu gehört auch, dass Unterlagen von Redaktionen nicht beschlagnahmt werden dürfen. Erst im Februar 2007 wurden der Schutz von Informanten und die Pressefreiheit durch das sog. Cicero-Urteil durch das Bundesverfassungsgericht gestärkt. Näheres zum Zeugnisverweigerungsrecht in dem dazugehörigen Artikel.

Im Unterschied zu den Druckerzeugnissen werden die Neuen Medien gestellt, die heute überwiegend in der digitalisierten Form vorliegen, also beispielsweise CD-ROMs, DVDs, digitale Bücher (E-Book) oder Web-Publikationen. Durch ineinander überführbare Medienformate (vgl. PDF) und deren zunehmend allgemeine Verwendung sind die Übergänge hier jedoch fließend geworden.

In der vom World Wide Web geprägten Medienlandschaft stellt die Druckausgabe häufig noch das Pendant zur elektronischen Zeitschrift, vorab veröffentlichten Artikeln in der Online-Ausgabe einer Zeitschrift und dem Digitalen Buch dar. Zumeist behandelt die Papierausgabe mehr Themen als die Online-Fassung, während die letztere insbesondere für die gedruckten Erzeugnisse des Verlags werben soll. Wegen der für den Druckvorgang und die Distribution benötigten Zeit ist die Druckausgabe in der Regel weniger aktuell, stellt aber für Verlage eine wichtige Einnahmequelle neben den meist durch Internetwerbung und Micropayment erzielten Einnahmen für im Internet veröffentlichte Publikationen dar.

Die dritte Mediengruppe ist die Gruppe der flüchtigen, einmaligen Veröffentlichungen, entweder durch die sogenannten Broadcast-Medien, Veröffentlichungen in Hörfunk und Fernsehen, auch lokal oder im Internet E-Zine oder Blogs, in einem Intranet, oder durch öffentliche Aufführung (Rede, Ausstellung, Theater, Konzert). Öffentlichkeit bedeutet hier, dass es sich nicht nur um eine definierte, in sich ‚geschlossene Gruppe‘ aus Familien-, Firmen-, Organisation- oder Gesellschaftsangehörigen handelt, die Grenzen sind jedoch auch hier unscharf.

Die Druck & Form
  • Noelle-Neumann, Elisabeth; Schulz, Winfried; Wilke, Jürgen (Hrsg.): Fischer Lexikon. Publizistik Massenkommunikation. Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main 2000, ISBN 3-596-12260-0.
  • Mundhenke, Reinhard; Teuber, Marita: Der Verlagskaufmann. Societätsverlag, Frankfurt am Main 1998, ISBN 3-7973-0676-8.
Wiktionary: Druckerzeugnis – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary: Printmedium – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen