„Spezifikation“ – Versionsunterschied

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Version vom 3. Juni 2012, 00:18 Uhr

Eine Spezifikation ist eine formalisierte Beschreibung eines Produktes, eines Systems oder einer Dienstleistung. Ziel der Spezifikation ist es, Merkmale zu definieren und zu quantifizieren (Toleranzwerte), mit denen das Werk oder die Dienstleistung des Auftragnehmers bei der Übergabe an den Auftraggeber bzw. Käufer geprüft und durch den Auftraggeber abgenommen werden kann, bzw. nach der der Auftragnehmer bzw. Verkäufer die Bezahlung fordern kann, wenn die Merkmale der Spezifikation erreicht wurden. Die Spezifikation enthält in der Regel für jede spezifizierte Eigenschaft eine präzise Referenz zu der anzuwendenden Prüfmethode für das jeweilige Merkmal.

Im Zusammenhang mit Ausschreibungen gilt das Lastenheft als Anforderungsspezifikation des Auftraggebers, worauf die möglichen Auftragnehmer mit Pflichtenheften als Umsetzungsspezifikation antworten.

In der Praxis enthalten Spezifikationen nicht immer alle Anforderungen an ein Produkt oder eine Dienstleistung. Gesetzliche Anforderungen, wie z. B. Verbot bestimmter schädlicher Materialien, werden in der Regel nicht erwähnt, und ein Grundverständnis eines Durchschnittsfachmannes wird vorausgesetzt.

Eine Spezifikation ist zwar meist ein technisches Dokument, das jedoch zur Absicherung kaufmännischer (Zahlungsversprechen) oder juristischer Belange (Haftung, Gewährleistung) erstellt wird. In diesem Sinne ist es zweckmäßig, eine Spezifikation so abzufassen, dass sie vorwiegend das beschreibt, was man unmittelbar mit den Sinnen erfassen kann, und nicht, nach welchem Prinzip etwas funktioniert.

Falls die Spezifikation nicht explizit mit der Auftragsvergabe vereinbart wird, z. B. bei einem normalen Kauf eines Massenartikels, kann als Spezifikation die „vereinbarte Beschaffenheit“ (§ 434 Abs. 1 Satz 1 BGB) angesehen werden, zu der sich der Verkäufer z. B. durch ein Handbuch oder eine Werbung verpflichtet hat. Eine Abweichung von der Spezifikation stellt einen Sachmangel dar und löst Gewährleistungsansprüche aus. Von der Spezifikation beim Kauf ist der sachenrechtliche Begriff der Spezifikation zu unterscheiden. Bei letzterem geht es um die Frage, wer Eigentum an einer Sache nach der Verarbeitung erhält.

Siehe auch