Wormser Edikt

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Luther auf dem Reichstag zu Worms (kolorierter Holzschnitt, 1557)

Das Wormser Edikt war ein Erlass Karls V., in dem am 8. Mai 1521 über Martin Luther die Reichsacht verhängt und die Lektüre und Verbreitung seiner Schriften verboten wurde. Luther selbst sollte von jedermann, der seiner habhaft werden konnte, an Rom ausgeliefert werden, und es war verboten, ihn zu beherbergen.

Verabschiedung

Das Edikt erfolgte, nachdem Luther im Rahmen des Reichstags zu Worms am 17. und 18. April 1521 angehört worden war. Da Luther jeglichen Widerruf ablehnte, solange er nicht aus der Schrift oder aus Vernunftgründen widerlegt würde, erließ Karl V. am 8. Mai das Edikt.[1] Nachdem der Reichstag am 25. Mai zu Ende gegangen war, wurde der Text des Ediktes am 26. Mai von den noch nicht abgereisten Teilnehmern der Reichsstände akzeptiert und danach bekanntgegeben.[2] Bereits am 3. Januar 1521 war Luther durch die päpstliche Bannbulle Decet Romanum Pontificem exkommuniziert worden. Nach dem damaligen Reichsrecht zog die Exkommunikation automatisch die Reichsacht nach sich – eine gesonderte Anhörung war jedoch aufgrund der Bestimmungen der Wahlkapitulation von 1519 nötig geworden. Kaiser Karl V. ließ nach dem Erlass des Edikts das Datum auf April zurückdatieren, um seine Macht vorzutäuschen und da er im April 1429 noch zu schwach war um Luther zu verbannen.

Durchführung

Das Wormser Edikt konnte nicht im gesamten Reich durchgesetzt werden, auch weil Karl V. nach dem Reichstag fast ein Jahrzehnt dem Reich fernblieb. Insbesondere Luthers Landesherr Kurfürst Friedrich von Sachsen bestritt die Gültigkeit des Edikts, da dieses nach der Abreise der Mehrheit der Reichsstände von der verbliebenen Minderheit beschlossen worden sei, und ließ Luther insgeheim entführen und auf die Wartburg bringen.

Auf dem Reichstag zu Speyer 1526 wurde die Umsetzung des Edikts den Ständen so überlassen, wie sie es vor Gott und dem Kaiser verantworten könnten. Mehrere lutherische Landesherren gründeten daraufhin Landeskirchen, die ihnen neben der weltlichen auch die höchste geistliche Gewalt in ihrem Territorium einräumten. Auf dem Reichstag zu Speyer 1529 wurde das Edikt erneut bekräftigt, was aber nur in katholischen Territorien wirksam wurde. Der damals ausgedrückte Widerspruch („protestatio“) der evangelischen Reichsstände machte aus ihnen Protestanten.

Literatur

  • Gerhard Liebig: Protestantische Kirchwerdung und Wormser Edikt. Karl V. als lutherischer „Kirchenvater“ wider Willen. Archiv für lutherische Theologie 24 (1995).
  • Ekkehart Fabian: Die Entstehung des Schmalkaldischen Bundes und seiner Verfassung 1524/29–1531/35. (= Schriften zur Kirchen- und Rechtsgeschichte 1). Zweite, aufgrund neuer Quellen vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, Tübingen 1962.

Einzelnachweise

  1. Christian Aschoff: retro|bib - Seite aus Meyers Konversationslexikon: Karl (deutsche Kaiser: K. V.). Abgerufen am 19. September 2018.
  2. Zeno.org: Luther, Martin, Biographie. Abgerufen am 19. September 2018.