Datenschutz 

Der Europäische Ausschuss der Regionen ist bestrebt, bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben und der Erbringung seiner Dienste den Schutz der personenbezogenen Daten zu gewährleisten.

Der Schutz personenbezogener Daten ist ein Grundrecht, das im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Artikel 16) und in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Artikel 8) verankert ist.

In der Verordnung (EU) 2018/1725 sind die Vorschriften für den Schutz personenbezogener Daten in den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU festgelegt. Neben den Grundsätzen für die Verarbeitung personenbezogener Daten sind in dieser Verordnung die Rechte der betroffenen Personen, die Pflichten der für die Verarbeitung Verantwortlichen und die Rolle des Datenschutzbeauftragten geregelt.

Betroffene Personen (Personen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden) haben das Recht auf einen kostenfreien und unbeschränkten Zugang zu ihren persönlichen Daten. Sie haben das Recht, die Berichtigung oder Löschung der Daten oder eine Einschränkung ihrer Verarbeitung zu verlangen. Überdies haben betroffene Personen das Recht, gegen die Verarbeitung ihrer Daten Widerspruch einzulegen.

Gegebenenfalls haben betroffene Personen das Recht auf Erhalt ihrer personenbezogenen Daten, die dem für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelt wurden, bzw. das Recht, ihre Daten direkt einem anderen Verantwortlichen übermitteln zu lassen (Übertragbarkeit von Daten). Zudem können betroffene Personen ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, wenn die Verarbeitung auf der Rechtsgrundlage dieser Einwilligung erfolgt.

Delegierte Verantwortliche (organisatorische Einrichtungen des für die Verarbeitung Verantwortlichen, d. h. der Europäische Ausschuss der Regionen) legen den Zweck und die Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten fest. Sie müssen sicherstellen, dass personenbezogene Daten nur für klar definierte und rechtmäßige Zwecke, nach Treu und Glauben sowie auf rechtmäßige und sichere Weise verarbeitet werden. Ferner müssen sie sicherstellen, dass die Daten sachlich richtig, angemessen, relevant und nicht unverhältnismäßig sind und nicht länger als erforderlich gespeichert werden. Die Delegierten Verantwortlichen müssen die betroffenen Personen darüber informieren, wie ihre Daten verarbeitet werden, und sie müssen gewährleisten, dass die Daten erst dann an Dritte weitergeleitet werden, wenn angemessene Schutzvorkehrungen getroffen wurden.

Der/Die Datenschutzbeauftragte (DSB) hat die Aufgabe, auf unabhängige Weise sicherzustellen, dass im Europäischen Ausschuss der Regionen die Datenschutzvorschriften ordnungsgemäß eingehalten werden. Der DSB informiert und berät den Verantwortlichen, die Delegierten Verantwortlichen und den Auftragsverarbeiter, arbeitet mit dem EDSB (Europäischer Datenschutzbeauftragter) zusammen und unterrichtet die betroffenen Personen über ihre Rechte und Pflichten. Zudem führt der DSB gemäß Artikel 31 der Verordnung (EU) 2018/1725 ein zentrales Register, in dem die Aufzeichnungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Europäischen Ausschuss der Regionen erfasst werden.​

Welche personenbezogenen Daten werden im Europäischen Ausschuss der Regionen verarbeitet?

Die meisten personenbezogenen Daten, die vom Europäischen Ausschuss der Regionen verarbeitet werden, betreffen die derzeitigen und die ehemaligen Mitglieder und Bediensteten des Ausschusses.

Personenbezogene Daten von Bürgerinnen und Bürgern werden insbesondere dann verarbeitet, wenn diese den Europäischen Ausschuss der Regionen besuchen, sich für eine Veranstaltung registrieren, einen Antrag stellen oder einen elektronischen Dienst abonnieren, z. B.:

  • interaktive Informationsdienste, die einen besseren Kontakt zu den Bürgern, Unternehmen, zur Zivilgesellschaft und zu öffentlichen Akteuren ermöglichen und auf diese Weise Konsultationen erleichtern, sowie Feedback-Instrumente, die dazu dienen, die Politik, die Maßnahmen und die Dienste der EU mitzugestalten,
  • Transaktionsdienste, die den Zugang zu allen grundlegenden Formen der Transaktion mit der EU ermöglichen, etwa im Zusammenhang mit Ausschreibungsverfahren, finanziellen Transaktionen, Einstellungen, Anmeldungen für Veranstaltungen, Erwerb von Dokumenten.

Genaue Informationen über eine bestimmte Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie im einschlägigen Datenschutzhinweis.

Bei Fragen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten wenden Sie sich bitte an die jeweilige Dienststelle, die laut Datenschutzhinweis für die Verarbeitung personenbezogener Daten zuständig ist (delegierter Verantwortlicher), oder an den Datenschutzbeauftragten des AdR ([email protected]). Sie können sich auch an den Europäischen Datenschutzbeauftragten wenden.



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