DEHOGA Bundesverband

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Hotel- und Gaststättengewerbe

Berlin, Berlin 24.006 Follower:innen

Die Unternehmer- und Berufsorganisation des deutschen Hotel- und Gaststättengewerbes.

Info

Hinter dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) steht mit dem Gastgewerbe in Deutschland eine wachsende Dienstleistungsbranche überwiegend mittelständischer Prägung. 222.000 Betriebe mit 2,2 Millionen Beschäftigten und über 53.000 Auszubildenden – das Gastgewerbe ist ein starkes Stück Wirtschaft und das Rückgrat der heimischen Tourismusindustrie. So vielfältig wie das Gastgewerbe selbst vom klassischen Restaurant über die Gemeinschaftsverpflegung bis zur System- und Sternegastronomie, von der Frühstückspension über das Ferien- und das Tagungs- bis zum Luxushotel so vielfältig sind auch die Aufgabenfelder und Einsatzbereiche des DEHOGA. Der DEHOGA gliedert sich in 17 Landesverbände und zwei Fachverbände – Hotelverband Deutschland (IHA) und UNIPAS (Union der Pächter von Autobahn-Service-Betrieben). Darüber hinaus vertreten die fünf Fachabteilungen im DEHOGA Bundesverband – Systemgastronomie, Gemeinschaftsgastronomie, Discotheken, Bahnhofsgastronomie und Catering – die speziellen Belange ihrer Mitglieder. In Berlin und Brüssel ist der DEHOGA anerkannter Gesprächspartner für Politik, Presse, Verwaltung, die Interessenverbände der gewerblichen Wirtschaft sowie für die interessierte Öffentlichkeit.

Website
http://www.dehoga-bundesverband.de/
Branche
Hotel- und Gaststättengewerbe
Größe
11–50 Beschäftigte
Hauptsitz
Berlin, Berlin
Art
Nonprofit
Gegründet
1949

Orte

Beschäftigte von DEHOGA Bundesverband

Updates

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    Bis zum 23. September können sich auch Hoteliers und Gastronomen um den Deutschen Fachkräftepreis bewerben. Das Bundesministerium für Arbeit zeichnet innovative Lösungen und Beiträge zur Fachkräftesicherung und -gewinnung in insgesamt sieben Kategorien aus. Gefragt sind Konzepte rund um Aus- und Weiterbildung, Arbeitsbedingungen, Unternehmens- und Willkommenskultur, smarte Lösungen zur Entlastung von Fachkräften oder auch Netzwerkinitiativen mit Partnern vor Ort. Die Preisverleihung findet am 25. Februar 2025 in Berlin im Rahmen einer Gala statt. Mehr Infos zum Preis und den Bewerbungsbedingungen hier... https://lnkd.in/eqYXFW9y Foto: Shutterstock

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    Aktuell erreichen uns Warnungen vor zwei Betrugsmaschen. So hat der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität hat Hinweise auf Fake-Rechnungen erhalten. Bei einer zweiten aktuellen Betrugsmasche wird potentiellen Opfern Ware aus der angeblichen Insolvenzmasse eines Getränkemarkts angeboten. ❌ Betrugsmasche 1: Rechnungen für "Gewinnspiel Dienstleistungsservice" Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität hat Hinweise auf Fake-Rechnungen erhalten, mit denen – mit einem vorgetäuschten Gerichtsschreiben - hohe Gebühren erhoben werden. Die Abrechnung erfolgt für einen nicht näher bezeichneten Mandanten aus einer angeblichen Anmeldung zum Dienstleistungsvertrag "Gewinnspiel Dienstleistungsservice". Die Forderung beläuft sich auf 968,69 EUR, zu zahlen per vorausgefülltem Überweisungsträger auf ein Konto in Großbritannien. Das Schreiben enthält den blickfangmäßigen Hinweis „Gerichtsbeschluss“ - angeblich des Amtsgerichts Frankfurt am Main –, das offizielle Wappen des Landes Hessen sowie Aktenzeichen eingeleitet mit dem Kürzel USJ (angelehnt an das Kürzel UJs, das bei staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren vergeben wird, wenn sich die Ermittlungen gegen Unbekannt richten). Im rudimentären Briefkopf des Anschriftenfelds ist eine EURO KASSE Frankfurt genannt. Der vorausgefüllte Überweisungsträger weist als Zahlungsempfänger eine Quarke Media AG aus. Ob und in welcher Höhe im konkreten Fall bereits ein Schaden entstanden ist, ist noch unbekannt. Der Schutzverband bittet Betroffene, sich bei ihm zu melden. ❌ Betrugsmasche 2: Getränkeangebot aus Insolvenzmasse In einer zweiten aktuellen Betrugsmasche werden potentielle Opfer – angeblich seitens einer Kanzlei aus Bitburg - per Mail angeschrieben, sie könnten aus der Insolvenzmasse eines Getränkemarkts günstig Ware beziehen. Diese soll dann per Vorkasse gezahlt werden. Laut Informationen aus unserem Mitgliederkreis wird in diesem Fall mit einem – auch laut zuständigem Amtsgericht - gefälschten Insolvenzbeschluss agiert. Tatsächlich existiert auch eine Kanzlei unter dem vorgegebenen Namen, diese gehört aber wohl ebenfalls zu den Geschädigten. Auch in diesem Fall bitten wir entsprechend um Vorsicht. Foto: Shutterstock.com

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    Wenig erfreulich sind die Zahlen einer aktuellen DIHK-Umfrage zum Thema Ausbildung: 49 Prozent aller Ausbildungsbetriebe im Bereich der Industrie- und Handelskammern konnten danach für das Ausbildungsjahr 2023/2024 nicht alle Ausbildungsplätze besetzen – mehr als je zuvor. Und: Mehr als ein Drittel der Betriebe mit Besetzungsschwierigkeiten gaben sogar an, keine einzige Bewerbung erhalten zu haben. Das Gastgewerbe gehört laut DIHK zu den am meisten betroffenen Branchen. Dies zeigt einmal mehr, wie groß die Herausforderung der Nachwuchsgewinnung für unsere Betriebe ist. Mehr denn je gilt es, gemeinsam alle Anstrengungen zu unternehmen, Jugendliche möglichst früh über die attraktiven Ausbildungsberufe und die Perspektiven nach erfolgreichem Abschluss qualifiziert zu informieren. Nachwuchs zu gewinnen, zu binden und zu begeistern ist die Grundlage für eine erfolgreiche Zukunft unserer Branche. Weitere Investitionen in die Qualität der Berufsausbildung sind dabei unverzichtbar. Aufmerksam machen möchten wir Sie heute gern auf die diesjährige Aktionswoche Deutschland rettet Lebensmittel im Rahmen der Initiative „Zu gut für die Tonne!“ des Bundesernährungsministeriums: Diese findet vom 29. September bis 6. Oktober statt - und auch Sie können wieder mit eigenen Aktionen teilnehmen. Mehr Info: www.zugutfuerdietonne.de Mit herzlichen Grüßen Guido Zöllick    DEHOGA-Präsident              Ingrid Hartges DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin

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    Videoserie der Energiekampagne Gastgewerbe – Heute: Raumluftqualität und effiziente Klimatisierung durch eine Lüftungsanlage Weiterhin stellen wir in loser Reihe die Videos der Energiekampagne Gastgewerbe vor, in denen Unternehmer aus Gastronomie und Hotellerie kleinere und größere Maßnahmen rund ums Energiesparen präsentieren. Im heutigen Video geht es um Raumluftqualität und effiziente Klimatisierung durch eine Lüftungsanlage https://lnkd.in/e9WD_sfc. Passend dazu finden Sie hier ergänzend Leitfaden Lüftung & Klimaanlage: https://lnkd.in/eapDv7_Q

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    🔥 👨🍳 Neuer Gefahrtarif der Berufsgenossenschaft BGN ab 2025 👩🍳 ✍ Für Unternehmen, deren Beschäftigte über die Berufsgenossenschaft BGN gesetzlich unfallversichert sind, gilt ab 1. Januar 2025 ein neuer Gefahrtarif. Diesen finden Sie hier verlinkt... https://lnkd.in/e2jE-YTf Erfreulich: Die Gewerbegruppe 16 – Gaststätten und Beherbergungsunternehmen – hat dann eine Gefahrklasse von 2,94. Bisher lag die Gefahrklasse für die Branche bei 3,33. Eine niedrigere Gefahrklasse bedeutet tendenziell einen niedrigeren Beitrag. Außerdem wurde in den Gefahrtarif eine neue Regelung für mobile Arbeit bei Veranlagung in der Büro-Gefahrklasse eingefügt. Darin wurde explizit festgelegt, dass es für eine Zuordnung zum Bürobereich nicht schädlich ist, wenn Aufgaben der internen Verwaltung nicht im Unternehmen, sondern im Homeoffice erbracht werden. Foto: Shutterstock

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    // 1,4 Prozent weniger Übernachtungen in Deutschland im Juni 2024 Im Juni 2024 verbuchten die Beherbergungsbetriebe in Deutschland 48,7 Millionen Übernachtungen in- und ausländischer Gäste. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen mitteilt, waren das 1,4 Prozent weniger als im Juni 2023. Im 1. Halbjahr 2024 gab es hingegen mit 2,2 Prozent mehr Übernachtungen als im Vorjahreszeitraum einen neuen Höchstwert für ein erstes Tourismus-Halbjahr. Mit 223,2 Millionen Übernachtungen übertraf es den bisherigen Rekordwert aus dem 1. Halbjahr 2019 um 868 000 Übernachtungen oder 0,4 Prozent. Die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem Inland stieg gegenüber dem Vorjahr um 1,2 Prozent auf 185,7 Millionen. Bei den Gästen aus dem Ausland stieg die Übernachtungszahl um 7,1 Prozent auf 37,5 Millionen. // EM-Effekt: Zahl der Gäste aus dem Ausland nimmt im Juni 2024 im Vorjahresvergleich deutlich zu Die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem Ausland stieg im Juni 2024 gegenüber Juni 2023 um 15,7 Prozent auf 8,7 Millionen. Das war der höchste je erfasste Juni-Wert für ausländische Gäste. Er lag 6,0 Prozent über dem bisherigen Rekord-Juni aus dem Jahr 2019 mit 8,2 Millionen Übernachtungen. Ein Grund für diesen deutlichen Anstieg dürfte die Fußball-Europameisterschaft in Deutschland gewesen sein, die im Juni viele Gäste aus dem Ausland anzog. Die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem Inland sank im Vergleich mit dem Vorjahresmonat um 4,5 Prozent auf 40,0 Millionen. // Sinkende Umsätze und hohe Kosten Trotz der Ergebnisse bei der Anzahl der Übernachtungen beklagen Gastronomie und Hotellerie in Deutschland beklagen massive Umsatzeinbußen und Gewinnrückgänge. Die Sorgen sind groß, die Aussichten getrübt. Von der Fußball-Europameisterschaft im eigenen Land konnten nur wenige Betriebe direkt profitieren. Das geht aus einer aktuellen Umfrage des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband) hervor, die der Verband am Donnerstag veröffentlicht hat. DEHOGA-Präsident Guido Zöllick drängt mit Blick auf die schlechten Umfrageergebnisse auf bessere wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen. Laut der Verbandsumfrage setzten die Hoteliers und Gastronomen im ersten Halbjahr nominal 10,9 Prozent weniger um als im Vorjahreszeitraum. Noch dramatischer sind die Gewinne zurückgegangen. Von Januar bis Juni beträgt das Minus 22,2 Prozent im Vergleich zum ersten Halbjahr 2023. Auch im Juni lagen die nominalen Umsatzverluste bei 11,1 Prozent.  Foto: Shutterstock.com

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    Ein Urteil des Bundesfinanzhofs zur Erbschaftssteuer sorgt aktuell für Aufregung. Es könnte weitreichende negative Auswirkungen auf die Nachfolge in zahlreichen Familienbetrieben haben. Bei der Erbschaftssteuer hat der Gesetzgeber geregelt, dass das sog. „Betriebsvermögen“ begünstigt wird. Vermögen, das in erster Linie der weitgehend risikolosen Renditeerzielung dient und weder die Schaffung von Arbeitsplätzen noch zusätzliche volkswirtschaftliche Leistungen bewirkt, ist dagegen sog. „Verwaltungsvermögen“, das bei der Erbschaftssteuer nicht begünstigt ist. In einer aktuellen Entscheidung des BFH ging es um die Erbschaft eines Parkhauses. Der BFH hat entschieden, dass ein Parkhaus erbschaftssteuerrechtlich nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen ist. Der BFH hat allerdings auch ausgeführt, dass ebenfalls Beherbergungsbetriebe (Hotels, Pensionen und Campingplätze) und Räume in Gaststätten nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen sind. Dieses Urteil hat bereits Teile der Branche stark verunsichert und ist nachvollziehbar bei Hoteliers wie auch bei uns im DEHOGA auf großes Unverständnis gestoßen. Die Auffassung des BFH widerspricht eindeutig dem Willen des Gesetzgebers, der auch in der seinerzeitigen Gesetzesbegründung nur das Verwaltungsvermögen von der Verschonung ausnehmen wollte, welches der risikolosen Renditeerzielung dient, keine Arbeitsplätze schafft und keine volkswirtschaftlichen Leistungen erbringt. Das alles trifft auf Beherbergungsbetriebe unstreitig nicht zu, das Gegenteil ist der Fall. Es ist völlig inakzeptabel, Hotels und andere Beherbergungsbetriebe bei der Erbschaftssteuer zu benachteiligen. Wir erwarten Gleichbehandlung mit Handwerks- und Industriebetrieben. Unsere Betriebe haben eine hohe arbeitsmarktpolitische, volkswirtschaftliche wie gesellschaftliche Relevanz! Der DEHOGA hat bereits Bundesfinanzminister Christian Lindner sowie die Mitglieder des Finanzausschusses angeschrieben und den politischen Handlungsbedarf aufgezeigt. Die DEHOGA Landesverbände wenden sich ebenso an ihre Ministerpräsidenten sowie die Finanz- und Wirtschaftsminister. Wir wissen, hier steht viel auf dem Spiel. Alle Hoteliers können versichert sein, dass wir uns, gemeinsam mit den DEHOGA Landesverbänden, mit größtem Einsatz dafür stark machen, dass die Politik schnellstmöglich im Interesse der betroffenen Familienunternehmen handelt und eine entsprechende gesetzliche Klarstellung vornimmt. Sie muss unseren Betrieben Planungs- und Rechtssicherheit geben. Mit kämpferischen Grüßen Guido Zöllick                                DEHOGA-Präsident                  Ingrid Hartges DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Foto: Shutterstock.com

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    ☀🚿 🌈 DEHOGA Umweltcheck Juli 2024 ☀🚿 🌈 Die Themen Umwelt- und Klimaschutz gewinnen weiter an Bedeutung. Mit dem „DEHOGA Umweltcheck“ (www.dehoga-umweltcheck.de) gibt es ein praktikables und finanzierbares Instrument für das Gastgewerbe, mit dem die Umweltverträglichkeit von Hotels und Gaststätten überprüft und das betriebliche Umweltengagement nach außen kommuniziert werden kann. Der DEHOGA Umweltcheck wurde 2011 zusammen mit dem Bundesumweltministerium entwickelt und trägt heute das Logo des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). 🛎Mit den Betrieben freuen wir uns über die erfolgreichen (Re-)Zertifizierungen im Monat Juli 🛏 ☀ Erstzertifizierung Hotel Campanile Leipzig Halle Airport, 04435 Schkeuditz PLAZA INN Berlin-Charlottenburg, 10589 Berlin Hotel Campanile Berlin Brandenburg Airport, 12529 Schönefeld Hotel Domicil Hamburg by Golden Tulip, 22769 Hamburg Hotel Ostseehalle Kiel by Premiere Classe, 24103 Kiel Hotel Kiel by Golden Tulip, 24114 Kiel Hotel Königstein Kiel by Tulip Inn, 24119 Kronshagen Hotel Munte am Stadtwald, 28213 Bremen 7THINGS - hotel und apartment - my basic hotel, 28359 Bremen Best Western Plus Hotel Willingen, 34508 Willingen Best Western Hotel Wetzlar, 35576 Wetzlar Hotel Campanile Duisburg City, 47051 Duisburg &Repeat Köln Airport, 51147 Köln Hotel Campanile Frankfurt Offenbach, 63067 Offenbach Hotel Tulip Inn München Messe, 81677 München GREFIS Hotel GmbH, 82166 Gräfelfing 🚿 Rezertifizierung Hotel Hafen Flensburg, 24939 Flensburg Oranien Hotel & Residences, 65193 Wiesbaden Landgasthof Mayer´s Waldhorn, 72127 Kusterdingen Schwarzwaldhotel Tanne Tonbach, 72270 Baiersbronn BierKulturHotel Schwanen, 89584 Ehingen

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    ☝❗ ✅ Dringend beachten! Fristende 30.09.2024 zur Einreichung der Corona-Wirtschaftshilfen Schlussabrechnungen☝❗ ✅ Wir bitten Sie um dringende Beachtung des Fristablaufs 30. September 2024 für die Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen. Sofern die Schlussabrechnungen nicht bis zum 30. September eingereicht werden, werden die vorläufig bewilligten Anträge abgelehnt und die gewährten Corona Wirtschaftshilfen vollständig zurückgefordert. So sehen es die Förderbedingungen der Corona-Wirtschaftshilfen vor. Bereits mehrfach hatten wir darüber informiert. Nach Informationen des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) liegen den Bewilligungsstellen der Länder rund 570.000 Schlussabrechnungen vor, insgesamt sind noch rund 300.000 ausstehend. Das BMWK weist ausdrücklich darauf hin, dass eine weitere Fristverlängerung ausgeschlossen ist. Der Pressemitteilung des BMWK können Sie weitere Informationen entnehmen: https://lnkd.in/ecNFcDZJ Foto: Jamie Hunt on unsplash.com

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    +++ Berufsbildungssystem wird digitaler: DEHOGA kritisiert Bürokratie und Kosten +++ Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat in der letzten Woche dem Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) zugestimmt. Das Gesetz tritt damit am 1. August 2024 in Kraft. Die Erleichterung der Nutzung digitaler Dokumente und die Ermöglichung medienbruchfreier digitaler Abläufe in der Verwaltung der beruflichen Bildung hatte der DEHOGA begrüßt. Beispielsweise können Ausbildungsverträge demnächst auch in Textform (statt zwingend in strenger Schriftform mit Originalunterschriften) abgeschlossen werden, Ausbildungsbetrieb und Azubi können sich auf ein ausschließlich elektronisches Zeugnis verständigen. Es wird klargestellt, dass Ausbildungsinhalte auch mobil, z.B. per Videokonferenz vermittelt werden können. Das erleichtert es insbesondere Hotel- und Gastronomieunternehmen mit mehreren Standorten, auszubilden, ohne dass Ausbilder und Azubi gleichzeitig anwesend sein müssen. Auch bei Prüfungen werden digitale Zuschaltungen einzelner Prüfer ermöglicht. Positiv ist auch die Ausweisung der Berufsschulnote auf dem Kammerzeugnis. Kritisch bewertet der DEHOGA dagegen das neue Validierungsverfahren im Berufsbildungsgesetz. Mit einem formalisierten und sehr aufwändigen Feststellungsverfahren bei den Kammern wird so praktische Berufserfahrung bescheinigt. Dabei ist das Ziel richtig und wichtig: Gerade im Gastgewerbe mit seiner Vielzahl wertvoller angelernter Kräfte ist es für Mitarbeitende und Unternehmen hilfreich, beruflich erworbene Kompetenzen sichtbar zu machen und so den Pool qualifizierter Mitarbeiter – auch ohne formalen Ausbildungsabschluss - zu erweitern. Der DEHOGA hatte sich daher in den vergangenen Jahren im Pilotprojekt „Valikom“ zur Sichtbarmachung informeller Kompetenzen engagiert. Allerdings ist das jetzt letztendlich gesetzlich geregelte Validierungs-Verfahren langwierig, aufwändig und teuer. Es bindet Prüferkapazitäten bei den Kammern, die besser für Abschluss- und Zwischenprüfungen genutzt würden. Es ist davon auszugehen, dass die Kammern den hohen Sach- und Personalaufwand für die individualisierten Verfahren über beträchtliche Gebühren für die Antragsteller oder über die Kammerumlage gegenfinanzieren werden. Echten Mehrwert bietet das Validierungsverfahren dagegen nicht. Denn wer Berufserfahrung nachweisen kann, kann sich heute schon zur Externenprüfung anmelden. Wer dagegen das Validierungsverfahren durchläuft, bleibt formal ohne Abschluss. Irritationen bei der tariflichen Eingruppierung sind vorprogrammiert. Zumindest wurde nach Intervention der Wirtschaft und des Bundesrates ein Mindestalter von 25 Jahren festgelegt. So kann hoffentlich verhindert werden, dass das Validierungsverfahren die geregelte duale Berufsausbildung verdrängt. Foto: Shutterstock.com

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