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Europäisches Jahr für Entwicklung (2015)

Die Europäische Union (EU) ist weltweit der größte Geber von öffentlicher Entwicklungshilfe. Trotz dieses großen Engagements sind EU-Bürger häufig nicht ausreichend über Entwicklungszusammenarbeit informiert. Das 2015 stattfindende Europäische Jahr für Entwicklung soll für eine Sensibilisierung in diesem Bereich sorgen.

RECHTSAKT

Beschluss Nr. 472/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über das Europäische Jahr für Entwicklung (2015).

ZUSAMMENFASSUNG

Rund 1,3 Milliarden Menschen weltweit leben nach wie vor in extremer Einkommensarmut, und bei noch mehr Menschen sind die Grundbedürfnisse der menschlichen Entwicklung noch immer nicht erfüllt.

Als letztes Jahr zum Erreichen der Millenniumsentwicklungsziele gilt das Jahr 2015 als eine einmalige Gelegenheit, eine Bilanz der internationalen Verpflichtungen und der Hauptergebnisse der EU-Entwicklungspolitik zu ziehen. Das Europäische Jahr für Entwicklung 2015 bietet die Möglichkeit, die wichtigsten umgesetzten EU-Maßnahmen zu präsentieren.

BEKANNTMACHUNG DER ENTWICKLUNGSPOLITIK IN DER ÖFFENTLICHKEIT

Die Hauptziele des Europäischen Jahres für Entwicklung 2015 sind folgende:

  • die europäischen Bürger über die EU-Entwicklungszusammenarbeit zu informieren, wobei insbesondere die Ergebnisse herausgestellt werden, die die EU gemeinsam mit den Mitgliedstaaten erzielt hat;
  • die unmittelbare Einbindung der EU-Bürger und -Einrichtungen in der Entwicklungszusammenarbeit zu fördern;
  • das Bewusstsein für den Nutzen der Entwicklungszusammenarbeit der EU nicht nur für die Empfänger der Entwicklungshilfe, sondern auch für die EU-Bürger zu schärfen, damit diese ein Gefühl für gemeinsame Verantwortung und Solidarität mit Drittstaaten entwickeln.

MASSNAHMEN DER UNION UND NATIONALE MASSNAHMEN

Im Mittelpunkt des Europäischen Jahres für Entwicklung 2015 steht eine umfassende unionsweite Informations- und Kommunikationskampagne, die an Zielgruppen wie z. B. junge Menschen gerichtet ist; sie wird durch Maßnahmen der Mitgliedstaaten ergänzt (zum Beispiel durch Veranstaltungen zur Förderung von Diskussionen, den Austausch von Informationen und die Weitergabe von Erfahrungen und bewährten Verfahren).

Sowohl an den EU-Maßnahmen als auch an den nationalen Maßnahmen können sich die Zivilgesellschaft, Jugendorganisationen, Sozialpartner, der private Sektor und gegebenenfalls nationale Stellen und lokale Gebietskörperschaften beteiligen.

DIREKTE UND INDIREKTE UNTERSTÜTZUNG DURCH DIE EU

Die EU leistet direkt und indirekt Unterstützung in Form von Zuschüssen (die bis zu 80 % der endgültigen Kosten der konkreten Maßnahmen decken) oder durch das Recht zur Nutzung des eigens für das Europäische Jahr für Entwicklung 2015 konzipierten Logos für Maßnahmen, die in diesem Rahmen stattfinden.

BEZUG

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt der Europäischen Union

Beschluss (EU) Nr. 472/2014/EU

29.5.2014

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ABl. L 136 vom 9.5.2014

Letzte Änderung: 30.06.2014

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