Bet3000 darf seine Wett­büros vorläufig wieder öffnen

Posted on: 07/08/2024, 07:26h. 

Last updated on: 07/08/2024, 07:26h.

Das Ringen um die entzogene Lizenz des Wettanbieters Bet3000 geht in die nächste Runde. In der am 6. August aktualisierten Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder taucht Bet3000-Betreiber IBA Entertainment wieder als lizenzierter Anbieter für terrestrische Wettbüros auf.

Wettbüro
Die Wettbüros dürfen wieder öffnen (Bild: Facebook/Bet3000)

Allerdings dürfte der Neueintrag in die Whitelist der GGL nur ein erster Teilerfolg für IBA Entertainment darstellen. Grund dafür ist, dass sich die Lizenz aktuell lediglich auf die stationären Wettbüros von Bet3000 bezieht.

Damit ist der Marke das Angebot von Online-Sportwetten weiterhin untersagt. Trotzdem bewertet IBA Entertainment die neue Situation als Erfolg. Kein Wunder, schließlich kann der Buchmacher seine über 200 Wettbüros in Deutschland nun wieder öffnen.

Teilerfolg im juristischen Tauziehen

Auslöser der wieder teilweise erteilten Sportwetten-Lizenz für Bet3000 ist die juristische Beschwerde von IBA Entertainment. Das Glücksspielunternehmen hatte unmittelbar nach dem Entzug der Genehmigung durch die Behörde vor Gericht ein Eilverfahren angestrengt.

Mit dem vor dem Oberverwaltungsgericht Magdeburg angestrengten Eilverfahren wollte IBA Entertainment eine aufschiebende Wirkung seiner Klage gegen den Widerruf in Bezug auf sein stationäres Angebot erreichen. Dem Unternehmen zufolge habe das OVG dem Betreiber nun einen vorläufigen Rechtsschutz gewährt. Damit darf Bet3000 seine stationären Geschäfte bis zur Entscheidung über die Klage vorläufig öffnen.

Der Glücksspielbetreiber betonte, dass es sich aktuell lediglich um eine vorläufige Abwägung des Gerichts handele. Trotzdem sei das Unternehmen optimistisch, dass seine Klage letztendlich Erfolg haben werde.

Ein Vertreter von IBA Entertainment erklärte gegenüber Medien:

Das Gericht hat bisher nur eine vorläufige Abwägung vorgenommen, in der Sache noch nicht entschieden. Daher ist auch ein Gesamterfolg im Eilverfahren weiterhin möglich.

Offenbar gehe das Gericht „zutreffend auch davon aus, dass die Erlaubnis für die Veranstaltung von Sportwetten teilbar“ sei. Aus diesem Grund könne Bet3000 im terrestrischen Markt weiterhin aktiv Wetten anbieten, obwohl die Online-Lizenz ruhe.

Der Sprecher gehe davon aus, dass die meisten Wettbüros von Bet3000 am Mittwoch wieder öffnen könnten, bis das Verwaltungsgericht Halle abschließend entschieden habe. Damit dürften die rund 1.000 Arbeitsplätze der Beschäftigten in den Spielstätten vorläufig gesichert sein.