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illegal

(adj.)

1630er Jahre, aus dem Französischen illégal (14. Jh.) oder direkt aus dem Mittellateinischen illegalis, von der assimilierten Form von in- "nicht, das Gegenteil von" (siehe in- (1)) + Latein legalis (siehe legal). Der Begriff illegal immigrant wurde erstmals 1892 im amerikanischen Englisch (illegal immigration stammt aus dem Jahr 1887) aufgezeichnet. In den 1940er Jahren wurde er im britischen Englisch in Bezug auf die jüdische Bewegung nach Palästina verwendet.

Ebenfalls aus:1630s

Verknüpfte Einträge illegal

legal
(adj.)

Mitte des 15. Jh. "zum Gesetz gehörend", aus dem Altfranzösischen légal "legal" (14. Jh.) oder direkt aus dem Lateinischen legalis"zum Gesetz gehörend", von lex(Genitiv legis) "eine Verordnung; ein Gebot, eine Regelung, ein Prinzip, eine Regel; formaler Vorschlag für ein Gesetz, eine Bewegung, eine Rechnung; ein Vertrag, eine Vereinbarung, eine Erfindung". Dies ist wahrscheinlich mit legere"sammeln" verwandt, von der PIE-Wurzel *leg- (1) "sammeln, sammeln", mit Ableitungen, die "sprechen (um Wörter auszuwählen)" bedeuten. Vielleicht stammt das Substantiv vom Verb auf der Vorstellung von "einer Sammlung von Regeln", aber de Vaan scheint zu implizieren, dass die Entwicklung umgekehrt ist:

The verb legare and its compounds all have a meaning which involves a 'task, assignment,' and can therefore be interpreted as derivatives of lex 'law.' The [Proto-Italic] root noun *leg- 'law' can be interpreted as a 'collection' of rules. Whether the root noun existed already in PIE is uncertain for lack of precise cognates.
Das Verb legareund seine Verbindungen haben alle eine Bedeutung, die eine "Aufgabe, Zuweisung" beinhaltet, und können daher als Derivate von lex"Gesetz" interpretiert werden. Das [proto-italienische] Stammnomen *leg- "Gesetz" kann als "Sammlung" von Regeln interpretiert werden. Ob das Stammnomen bereits im PIE existierte, ist aufgrund fehlender genauer Kognate unsicher.

Die Bedeutung "gesetzlich erlaubt" stammt aus den 1640er Jahren. Verwandt: Legally. Etymologisch nicht verwandt mit law (n.), siehe leal, loyal. Die übliche altfranzösische Form war leial, loial(siehe leal, loyal). Legal tender "Geld, das der Gläubiger gesetzlich verpflichtet ist, anzunehmen" stammt aus dem Jahr 1740 (siehe tender (n.2)). Ein legal holiday (1867) ist einer, der durch Gesetz oder Proklamation festgelegt wurde und an dem in der Regel Regierungsgeschäfte ausgesetzt sind.

illegality
(n.)

"Illegalität, Qualität des Illegalen", 1630er Jahre, entweder von illegal (Adj.) + -ity oder aus dem Französischen illegalité (14. Jh.) stammend.

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Nur zu Informationszwecken, bereitgestellt durch maschinelle Übersetzungssysteme. Originaltext finden Sie unter: Etymology, origin and meaning of illegal

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