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„Ökologischer Nonsens“: Streit über Kiesabbau in Langen

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Am Langener Waldsee im Kreis Offenbach werden seit Jahrzehnten Sand und Kies abgebaut. Umweltschützer wollen weitere Rodungen verhindern.
Am Langener Waldsee im Kreis Offenbach werden seit Jahrzehnten Sand und Kies abgebaut. Umweltschützer wollen weitere Rodungen verhindern. © ROLF OESER

Am Langener Waldsee kämpfen Aktivisten gegen die Rodung von Bäumen für den Kiesabbau. Wirtschaftsvertreter werfen ihnen vor, der Umwelt mit ihrem Ansinnen sogar zu schaden.

Die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) wendet sich in scharfer Form gegen die Ziele des Protestcamps am Langener Waldsee im Kreis Offenbach. Mit diesem wollen Aktivistinnen und Aktivisten die geplante Rodung von Bannwald für einen weiteren Kies- und Sandabbau verhindern.

VhU-Hauptgeschäftsführer Dirk Pollert bezeichnet die Aktion unter dem Motto „Banny bleibt“ als „ökologischen Nonsens“. Und wirft den Aktivist:innen vor, dem Schutz von Umwelt, Artenvielfalt und Klima sogar zu schaden. „Denn ohne die Rohstoffgewinnung vor Ort müssten Sand, Kies, Natursteine und andere Rohstoffe nach Hessen transportiert werden“, heißt es in der VhU-Mitteilung. Und das führe zu „unnötig langen Transporten mit unnötigen CO2-Emissionen“.

Unternehmerverbände weisen auf riesigen Bedarf für Fernbahntunnel hin

Allein für den geplanten Fernbahntunnel in Frankfurt würden Hunderttausende Tonnen an Rohstoffen benötigt, die es in Hessen glücklicherweise vor Ort gebe, sagt Pollert. „Wollen der BUND und die Aktivisten im Protestcamp den Sand und Kies von weit weg herholen“, fragt der VhU-Hauptgeschäftsführer.

Ähnlich argumentiert Stefan Naas, Fraktionschef der FDP im Landtag. Sand und Kies würden für den Bau von Wohnraum dringend benötigt. Die Rohstoffe zu importieren, mache das Bauen noch teurer und sei klimaschädlich. Naas und die VhU werfen den Aktivist:innen zudem vor, die Rechtslage nicht zu akzeptieren. Das Bundesverwaltungsgericht habe schließlich schon im Jahr 2022 endgültig entschieden, dass die Abbaugenehmigung rechtskräftig sei. cm

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