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Mieter könnten mit hohen Nebenkosten-Nachforderungen konfrontiert werden – so kann reagiert werden

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Die Grundsteuerreform könnte zu einem erhöhten Steuersatz für Immobilienbesitzer führen. Das könnte sich auf die Nebenkosten der Mieter auswirken.

Frankfurt – Ab 2025 ist es so weit: Die Grundsteuerreform tritt dann in Kraft. Hausbesitzerinnen und Hausbesitzende werden mittlerweile schon mit höheren Steuerbeträgen rechnen. Doch auch Mieterinnen und Mieter müssen achtgeben, denn die neue Berechnung könnte auch für sie teurer werden. Sie müssen sie nämlich eventuell über die Nebenkosten bezahlen. Ein Blick in den Mietvertrag lohnt sich.

Grundsteuerreform könnte sich auf Nebenkosten-Nachzahlungen von Mietern auswirken

Durch die neue Berechnung der Grundsteuer ist es möglich, dass höhere Kosten auf Eigentümerinnen und Eigentümer wie auch Mieterinnen und Mieter zukommen. Das Magazin Focus teilt mit, dass sich bereits mehr als 200 Immobilienbesitzende über die höhere Bewertung ihrer Immobilie durch die Kommunen beschwert haben sollen. In einigen Fällen, so heißt es, habe sich der Wert sogar verzehnfacht. Die Kostensteigerung verursache Unmut. Dennoch werde geraten, die endgültige Rechnung des Finanzamts oder der Kommunen abzuwarten.

Preiserhöhung Ein Holzstempel ist beschriftet mit dem Aufdruck: Preiserhöhung
Mit der Grundsteuerreform 2025 könnten auch höhere Nebenkosten-Nachzahlungen auf Mieter zukommen. © IMAGO/Wolfilser

Dabei ist es auch möglich, dass eine Erhöhung der Grundsteuer vor allem Mietende treffen könnte. Ein Sachverständiger für Markt- und Beleihungswertermittlung von Immobilien von Grund & Boden Wert GmbH, Alexander Seidl, erklärt in einem Beitrag auf der Plattform Immoportal.de, dass die Grundsteuer von Vermietenden auf Mietende umgelegt werden dürfe. Denn sie werde zu den Betriebskosten gezählt, die laut Absatz eins des Paragrafen 556 im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 556 BGB) bei einer Vereinbarung von den Mietenden getragen werden können. Damit das aber möglich ist, brauche es eine entsprechende Klausel im Mietvertrag. Mietende sollten also einen genauen Blick darauf werfen. Wenn keine Vereinbarung besteht, gelte die Umlegung nicht.

Grundsteuer umlegen: Mieter sollten einen Blick in den Mietvertrag werfen

Sollte eine solche Vereinbarung im Mietvertrag feststehen, dann seien Mietende mit der Erhöhung spätestens mit einer Rechnung bis Dezember 2026 in der Nebenkostenabrechnung für das Abrechnungsjahr 2025 konfrontiert. Das bedeute, dass die Nachzahlung erst fast ein Jahr nach Umsetzung der Reform auf Mietende zukommen werde. Die Nebenkostenabrechnung im nächsten Jahr beinhalte noch den alten Grundsteuersatz aus 2024. Auch der ist teurer geworden: In diesem Jahr haben zahlreiche Kommunen die Grundsteuer erhöht. Laut Meldung der Steuerzahler Hessen seien die Hebesätze besonders in Südhessen auf ein neues Rekordniveau gestiegen.

Mieterinnen und Mieter, die den Steuersatz zahlen müssen, wird laut Focus geraten, den Vermieter oder die Vermieterin Anfang 2025 wegen einer Anpassung der Grundsteuer zu kontaktieren. Wenn absehbar ist, dass sie gestiegen ist, dann sollten Mietende die Anpassung der Nebenkostenvorauszahlung zunächst ablehnen. Stattdessen werde empfohlen, das Geld monatlich auf einem Tagesgeldkonto anzulegen. Damit sei es auch möglich, Zinsen für den Finanzplan zu erzielen. Ein Tagesgeldkonto ist laut Sparkasse eine flexible Option, bei der Bankkunden im Vergleich zum Sparbuch oder Festgeldkonto jederzeit und ohne Kündigungsfrist an das angelegte Geld Zugriff haben.

Das müssen Eigentümerinnen und Eigentümer zur Grundsteuer wissen

Hausbesitzerinnen und -besitzer können einen Antrag auf Neubewertung des Grundstücks stellen. Laut Focus sollte unbedingt Einspruch eingereicht werden, auch wenn keine Hebesätze feststehen. Sollte ein Wertbescheid vorliegen, dann sei es nicht ratsam, auf den Hebesatz zu warten. Sonst könnte die Einspruchsfrist ablaufen. Ein formloses Schreiben ohne Begründungsangabe reiche für den Einspruch.

Im Einspruch sollten enthalten sein: Name des Grundstückseigentümers/der Eigentümerin und Miteigentümer/Miteigentümerin, Anschrift, Aktenzeichen, Steuernummer, Datum des Wertbescheids

Berechnung der Grundsteuer funktioniert nach unterschiedlichen Modellen

Mit einem Anstieg sei laut Focus besonders an den Orten zu rechnen, wo in den vergangenen Jahrzehnten Wohnraum geschaffen und die Infrastruktur ausgebaut wurde. Gleiches gelte für hochwertige Altbauten in beispielsweise Hamburg. In Hessen hat das Land Empfehlungen zur Anpassung der Hebesätze ausgesprochen.

Deutschlandweit werden sieben Berechnungsmodelle eingesetzt. Während die meisten Bundesländer auf das vorgeschlagene Bundesmodell zurückgreifen, gebe es auch Länder, die eigene Metriken einsetzen. Dazu zählen beispielsweise Hessen mit einem Flächen-Faktor-Modell oder Bayern mit einem Flächenmodell. Dies sei darauf zurückzuführen, dass einige Eigentümerinnen und Eigentümer bei einem einheitlichen bundesweiten Modell wegen regionaler Unterschiede benachteiligt würden.

Doch die Grundsteuer ist nicht die einzige Zahlung, die Mietende in ihrer Nebenkostenabrechnung im Auge behalten sollten. Beispielsweise zählen auch Müllabfuhr und Heizung und Wasser dazu. Dafür spielen bestimmte Fristen eine Rolle. (gel)

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