Ansprechpartnerin Die Jugendschutzbeauftragte wacht über Jugendmedienschutz im MDR

24. Februar 2017, 17:44 Uhr

Die Jugendschutzbeauftragte des MDR wacht über die Einhaltung des Jugendschutzes in den Programmen und Telemedien des MDR. Ihre Arbeit orientiert sich am Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und an MDR-eigenen Richtlinien.

Im öffentlich-rechtlichen Rundfunk hat der Jugendschutz einen hohen Rang. Sendungen und Telemedienangebote, die geeignet sind, die Entwicklung oder Erziehung von Kindern und Jugendlichen zu beeinträchtigen oder zu gefährden, werden nur zu Zeiten gesendet, zu denen sie von Kindern oder Jugendlichen üblicherweise nicht wahrgenommen werden.

Wichtigste rechtliche Grundlagen für den Jugendschutz in den Medien sind der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) sowie das Jugendschutzgesetz. Um diese gesetzlichen Vorgaben weiter zu präzisieren, haben der MDR ebenso wie die ARD eigene Jugendschutzrichtlinien erlassen.

Über die Einhaltung des Jugendschutzes in den Programmen und Telemedien des MDR wacht die Jugendschutzbeauftragte des MDR. Diese Funktion übt seit August 2024 Luise Schönwald aus. Sie ist Referentin in der Juristischen Direktion und im Referat Presserecht tätig. In dieser Funktion als Jugendschutzbeauftragte ist Frau Schönwald auch Ansprechpartnerin für die Zuschauerinnen und Zuschauer in Sachen des Jugendmedienschutzes.

Kontakt Luise Schönwald
Kantstrasse 71-73
04275 Leipzig

Tel.: 0341 300 7506
E-Mail: [email protected]

Luise Schönwald ist auch Jugendschutzbeauftragte von KiKA.